Steuergefährdungstatbestände
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Die Steuergefährdungstatbestände sind in den §§ 379 bis 382 AO zu finden. Bei diesen handelt es sich um typische Vorbereitungshandlungen. Der § 379 Abs. 1 Nr. 1 AO nennt zum Beispiel das Ausstellen unrichtiger Belege oder in Nr. das unrichtige Verbuchen.