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Außensteuergesetz

Das deutsche Außensteuergesetz (AStG), welches korrekterweise Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen heißt, regelt die Besteuerung von Einkommen und Vermögen, welches ins Ausland verlagert wurde.

Es soll der Verhinderung unangemessener Steuervorteile dienen, welche durch das interanationale Steuergefälle oft von Unternehmen ausgenutzt werden. Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung soll so wiederhergestellt und dem Aufkommen von Wettbewerbsverzerrungen soll so entgegengewirkt werden.

Das Außensteuergesetz wurde 1973 eingeführt und betrifft eine Vielzahl von Einzelsteuergesetzen (so zum Beispiel: Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz oder Gewerbesteuergesetz). Es gliedert sich in sieben Teile und 22 Paragraphen.

Außensteuergesetz in Deutschland

Die sieben Teile des Außensteuergesetzes gliedern sich wie folgt::

  • Erster Teil: Internationale Verflechtungen
  • Zweiter Teil: Wohnsitzwechsel in niedrig besteuernde Gebiete
  • Dritter Teil: Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG bei Wohnsitzwechsel ins Ausland
  • Vierter Teil: Beteiligung an ausländischen Zwischengesellschaften
  • Fünfter Teil: Familienstiftungen
  • Sechster Teil: Ermittlung und Verfahren
  • Siebenter Teil: Schlussvorschriften

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