Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine örtliche Steuer der Gemeinden. Die Besteuerung erfolgt auf die Haltung von Hunden.
Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Aufwandsteuer. Aufwandsteuern kennzeichnen sich dadurch, dass sie an den Besitz oder das Halten von Gütern anknüpfen.
Erhoben wird die Hundesteuer als Jahressteuer pro Hund. Der Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Der Steuerschuldner ist der Hundehalter. Als Hundehalter wird in der Regel derjenige gesehen, bei dem der Hund im Haushalt lebt.
Hundesteuer Rechner
Einen einheitlichen Steuersatz/Steuerhöhe gibt es nicht, da die Bundesländer selbst bestimmen dürfen, wie hoch ihre Hundesteuer ausfallen soll.
Die Berechnung/Festsetzung der Hundesteuer basiert auf Basis der Anzahl der Hunde, der jeweiligen Hunderasse und dem Wohnort des Halters.
Hundesteuer richtig berechnen
Hundesteuer Beispiele aus dem Alltag
Die Haltung eines Hundes in Berlin, der nicht als Listenhund (Kampfhund) geführt wird, fängt bei einer Steuer ab 120 Euro pro Jahr an.
Wer einen Hund rein gewerblich hält, zum Beispiel als Jaghund oder Spürhund, muss in Deutschland keine Hundesteuer zahlen. Allerdings muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass die Haltung eines Hundes einen rein gewerblichen Zweck hat.
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