🏠 » Lexikon » V » VerzugszinsVerzugszins Bei Fälligkeit ist der im Immobilienkaufvertrag vereinbarte Kaufpreis zahlbar.Um den Käufer zu motivieren, fristgerecht zu zahlen, wird in der Regel ein Verzugszins vereinbart. Artikel, die Dir auch gefallen könnten:KreditkostenOffene HandelsgesellschaftAktivierungsverbot VORHERIGER ARTIKELEigenleistung NÄCHSTER ARTIKELWarmmiete