Verlustvortrag
Der Verlustvortrag ist im Handels- und Steuerrecht ein aus dem Vorjahr übernommener Verlust, der mit den Gewinnen des laufenden Jahres verrechnet wird. Die dadurch bedingte Schmälerung des Gewinns wird bei der Einkommen- und Körperschaftsteuererhöhung berücksichtigt.