Unterbewertung
Eine Unterbewertung liegt vor, wenn in der Bilanz betriebliche Vermögensgegenstände zu niedrig und/oder Schulden zu hoch angesetzt werden. Wurde die Unterbewertung vorsätzlich und in offenkundigem Bruch der gesetzlichen Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften vorgenommen, so kann dieses Vorgehen als Bilanzdelikt strafrechtlich geahndet werden.