Überbewertung
Eine Überbewertung kann im Rahmen der Bilanzerstellung sowohl ein zu hoher Ansatz von Aktivposten (das betriebliche Vermögen wird überbewertet) oder ein zu niedriger Ansatz von Passivposten (die betrieblichen Schulden werden nicht in voller Höhe ausgewiesen) sein.
Beide Arten der Überbewertung verstoßen gegen die gesetzlichen Bewertungsvorschriften und sind verboten. Im Devisengeschäft bezeichnet Überbewertung den Fall, wenn ein Wechselkurs eine Währung stärker erscheinen lässt, als sie tatsächlich ist.