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Teilwertabschreibung

Die Teilwertabschreibung zählt zu den außerplanmäßigen steuerlichen Abschreibungen.

Sie wird dann angewandt, wenn die Wertminderung eines Wirtschaftsgutes nicht im Rahmen der normalen Abschreibung (AfA) oder der Abschreibung für außerplanmäßige Abnutzung (AfaA) erfasst werden kann (z.B. wenn der Wiederbeschaffungspreis für eine Maschine unter ihre Anschaffungskosten gesunken ist).

In diesem Fall wird statt des Buchwertes der niedrigere Teilwert angesetzt.

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