Teilwert
Der Teilwert ist im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung eines Unternehmens der vermutete Betrag, den ein Käufer des Unternehmens für das einzelne Wirtschaftsgut im Rahmen des Gesamtkaufpreises ansetzen würde.
Die Untergrenze für den Teilwert eines Gutes ist sein Schrottwert, die Obergrenze sein Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungswert.