🏠 » Lexikon » Teilwert

Teilwert

Der Teilwert ist im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung eines Unternehmens der vermutete Betrag, den ein Käufer des Unternehmens für das einzelne Wirtschaftsgut im Rahmen des Gesamtkaufpreises ansetzen würde.

Die Untergrenze für den Teilwert eines Gutes ist sein Schrottwert, die Obergrenze sein Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungswert.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Teilwert
befindet sich in der Kategorie:
Steuerlexikon