Privatrecht
Privatrecht (auch Zivilrecht) regelt im Unterschied zum öffentlichen Recht die rechtlichen Beziehung gleichgestellter Rechtssubjekte (z. B. von Bürgern oder privatrechtlichen Gesellschaften) unter-einander.
Die wichtigsten Gesetze des Privatrechts sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB).