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Passivgeschäft

Als Passivgeschäft werden diejenigen Geschäfte einer Bank bezeichnet, über die sie die finanziellen Mittel zur Durchführung des Aktivgeschäfts besorgt.

Zu den Passivgeschäften zählen u. a. die Spar-, Termin- und Sichteinlagen der Bankkunden sowie die Kreditaufnahme durch die Bank.

Passivgeschäfte werden als Verbindlichkeiten gegenüber Dritten auf der Passivseite der Bank-Bilanz verbucht

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Steuerlexikon