Niederstwertprinzip
Das Niederstwertprinzip ist ein Bewertungsgrundsatz bei der Bilanzierung von Vermögensgegenständen, der besagt, dass von zwei Wertansätzen, den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und dem am Bilanzstichtag gültigen Zeit- bzw. Tageswert, der niedrigere anzusetzen ist.