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Neutraler Aufwand

Der neutrale Aufwand ist Teil des betrieblichen Aufwands, der im Gegensatz zum betriebsbedingten Aufwand nicht im Rahmen des normalen Betriebsablaufes entsteht. Der neutrale Aufwand wird nicht in der betrieblichen Kostenrechnung erfasst.

Er untergliedert sich in den betriebsfremden Aufwand, der in keiner Beziehung zur betrieblichen Leistungserstellung steht (z.B. Spenden für karitative Zwecke, Aufwand für ein betriebliches Erholungsheim), den außergewöhnlichen Aufwand, der den unvorhersehbaren, zufällig anfallenden Aufwand erfasst (z. B. auf Grund von Diebstahl, Feuerschäden oder Reparaturen), den periodenfremden Aufwand, der einer anderen Abrechnungsperiode zugeordnet werden muss (z. B. Steuernachzahlungen für vorangegangene Geschäftsjahre), sowie den bewertungsbedingten Aufwand, der dann auftritt, wenn ein Aufwand (z. B. Abschreibungen) in der Bilanz höher bewertet wird als in der betrieblichen Kostenrechnung.

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