🏠 » Lexikon » Mineralölsteuer

Mineralölsteuer

Die Mineralölsteuer ist eine staatliche Abgabe, die auf den Verbrauch von Mineralöl als Kraft- und Heizstoff erhoben wird und dem Bund zufließt. Die Mineralölsteuer wird direkt beim Hersteller oder auf nachgelagerten Handelsstufen erhoben und in der Regel über den Warenpreis auf die Verbraucher überwälzt. Der Steuersatz schwankt nach der Art des Mineralöls. Die Mineralölsteuer gehört zu den ertragreichsten Verbrauchsteuern.

Die Mineralölsteuer dient nicht nur als staatliche Einnahmequelle, sondern im Rahmen der ökologischen Steuerreform auch als volkswirtschaftliches Lenkungsinstrument im Bereich der Energie-, Verkehrs- und Umweltpolitik.

Die Mineralölsteuer wurde im Jahr 2006 durch die Energiesteuer im Energiesteuergesetz (EnergieStG) gesetzlich ersetzt.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Mineralölsteuer
befindet sich in der Kategorie:
Steuerlexikon