Leasingformen
Nach verschiedenen Gesichtspunkten können Leasingverträge systematisiert (= Leasingformen) werden. So kann man eine Unterscheidung anhand des Leasinggegenstandes oder des Nutzungsberechtigten vornehmen.
Ebenso kann man Leasingformen anhand steuerrechtlicher Kriterien unterteilen. Die unten aufgeführte Darstellung orientiert sich an den im Steuerrecht unterschiedenen Formen und Unterformen des Leasings, die auch für die spätere Zurechnung des Leasingobjektes zu einer Vertragspartei von Bedeutung sind.
Man unterscheidet Operating-Leasing und Finanzierungsleasing. Beide Formen haben ihre jeweiligen Eigenheiten, die es zu beachten gilt.