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Konsolidierungsausgleichsposten

Ein Konsolidierungsausgleichsposten ist die Differenz zwischen dem Buchwert von Konzernbeteiligungen und dem auf die Beteiligungen entfallenden Eigenkapital der im Beteiligungsbesitz stehenden Unternehmen.

Die Differenz wird im Rahmen der Kapitalkonsolidierung in ihre Bestandteile stille Reserven und/oder Geschäftswert aufgeteilt und fortgeführt.

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Steuerlexikon