Kapitalrücklage
Eine Kapitalrücklage ist Bestandteil der Rücklagen einer Kapitalgesellschaft, die als gesonderter Posten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden muss.
In die Kapitalrücklage fließen alle Eigenkapitalzahlungen der Anteilseigner der Gesellschaft ein, die über das gezeichnete Kapital hinausgehen.
Dazu zählen insbesondere die Zuzahlungen von Gesellschaftern sowie das Agio bei der Aktienausgabe (als Differenz zwischen dem Kurs- und dem Nennwert der Aktien).