Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, der alle Einkünfte aus Kapitalvermögen (insbesondere Zinserträge und Dividenden) unterliegen.
Die Kapitalertragsteuer wird direkt bei Auszahlung der Kapitalerträge erhoben und auf die Einkommensteuer angerechnet. Der Steuersatz beträgt für Dividenden 25% und für Zinserträge in der Regel 30%. Die Kapitaleinkünfte sind bis zur Höhe des Sparfreibetrages von der Kapitalertragsteuer befreit.
Erteilen Anleger ihrer Bank einen Freistellungsauftrag, so werden ihnen ihre Kapitaleinkünfte automatisch bis zur Höhe des Sparfreibetrages unversteuert gutgeschrieben. Wird kein Freistellungsauftrag erteilt, werden sämtliche Kapitalerträge durchgängig besteuert und der Freibetrag vom Finanzamt erst nachträglich bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. In diesem Fall bekommen die Anleger eine Steuerrückerstattung ausbezahlt.