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Inventur

Eine Inventur ist die mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens durch Messen, Wiegen und Zählen. Unterschieden wird zwischen einer Buchinventur (z.B. bei Forderungen oder Verbindlichkeiten) und einer körperlichen Inventur (z. B. bei Waren).

Die Inventur ist handelsrechtlich bei Geschäftseröffnung sowie am Ende eines jeden Geschäftsjahres vorgeschrieben.

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Steuerlexikon