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Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) regeln Form und Inhalt der betrieblichen Buchführung, damit diese ihre Aufgaben zur Information, Dokumentation und Rechenschaftslegung nach ordnungsgemäßen Kriterien erfüllen kann.

Zu den GoB zählen u.a. die Grundsätze der Vollständigkeit, Richtigkeit, Klarheit und Übersichtlichkeit aller aufgezeichneten Geschäftsvorfälle, die Belegpflicht für alle Buchungen, die Aufbewahrungspflicht für alle Bücher und Buchungsbelege (10 Jahre) sowie für alle Geschäftsbriefe und Steuerunterlagen (6 Jahre), die Pflicht zur Durchführung einer Inventur am Ende eines jeden Geschäftsjahres sowie spezifische Regeln für die Aufstellung der Bilanz und die Bewertung der in ihr aufgeführten Posten.

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung - Aufbau und Struktur

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung lassen sich in drei Hauptbereiche unterteilen:

  1. Dokumentationsgrundsätze: Diese Grundsätze fordern eine lückenlose, geordnete und nachvollziehbare Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle. Dazu gehören unter anderem die Vollständigkeit, Richtigkeit und Zeitgerechtheit der Buchführung.
  2. Rahmengrundsätze: Hierzu gehören Prinzipien wie die Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Stetigkeit. Sie sorgen dafür, dass die Buchführung allgemein verständlich bleibt.
  3. Ergänzende Grundsätze: Diese beinhalten die Vorsicht, die Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen sowie die Bilanzkontinuität.

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sollte man sich folgende Punkte merken:

  • Die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit sind zentrale Elemente der GoB.
  • Die Einhaltung der GoB fördert Rechtssicherheit und Vertrauen.
  • Klarheit und Stetigkeit sind unverzichtbare Prinzipien bei der Erstellung von Bilanzen.

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