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Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) regeln Form und Inhalt der betrieblichen Buchführung, damit diese ihre Aufgaben zur Information, Dokumentation und Rechenschaftslegung nach ordnungsgemäßen Kriterien erfüllen kann.

Zu den GoB zählen u.a. die Grundsätze der Vollständigkeit, Richtigkeit, Klarheit und Übersichtlichkeit aller aufgezeichneten Geschäftsvorfälle, die Belegpflicht für alle Buchungen, die Aufbewahrungspflicht für alle Bücher und Buchungsbelege (10 Jahre) sowie für alle Geschäftsbriefe und Steuerunterlagen (6 Jahre), die Pflicht zur Durchführung einer Inventur am Ende eines jeden Geschäftsjahres sowie spezifische Regeln für die Aufstellung der Bilanz und die Bewertung der in ihr aufgeführten Posten.

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Steuerlexikon