Going-concern-Prinzip
Das Going-concern-Prinzip ist Teil der GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung), nach dem von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen ist, es sei denn, es stehen tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten dagegen, § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.
Dieses Prinzip hat insbesondere auf die Bewertung wesentlichen Einfluss, weil sonst die erwarteten Liquidationswerte (ggf. abzgl. noch entstehender Kosten für Veräußerung, Dekontamination u. dgl.) anzusetzen sind.