Gewinnermittlung
Der Begriff der Gewinnermittlung steht für die steuerliche Feststellung von Gewinneinkünften.
Dabei werden vier Verfahren in der steuerlichen Gewinnermittlung berücksichtigt:
Der Betriebsvermögensvergleich, bei dem der steuerliche Gewinn durch die Gegenüberstellung des Betriebsvermögens am Ende des Geschäftsjahres und des Betriebsvermögens am Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres, vermehrt um Entnahmen und vermindert um Einlagen, berechnet wird.
Der Betriebsvermögensvergleich hat auf der Grundlage der Bilanz zu erfolgen. Er gilt für alle zur Buchführung verpflichteten Gewerbetreibenden sowie für diejenigen, die freiwillig Bücher führen.
Die Einnahmen-Ausgabenrechnung, bei der der Gewinn durch die Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt wird. Sie wird insbesondere von Freiberuflern oder Kleingewerbetreibenden angewandt.
Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen, die nur für bestimmte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) anwendbar ist.
Die Gewinnschätzung, die von der Finanzverwaltung vorgenommen wird, wenn der Steuerpflichtige keine oder nur fehlerhafte Bücher und Aufzeichnungen vorlegen kann.
Gewinnermittlung - Definition & Erklärung - Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Gewinnermittlung sind folgende Aspekte in Erinnerung zu behalten:
- Der Begriff der Gewinnermittlung steht für die steuerliche Feststellung von Gewinneinkünften.
- Die Gewinnermittlung wird in vier Arten unterschieden.
- Die Gewinnermittlung kann auch vom zuständigen Finanzamt durch eine Gewinnschätzung vorgenommen werden.