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Gemeiner Wert

Der Gemeine Wert ist ein zentraler Begriff im Steuerrecht und beschreibt den Wert eines Wirtschaftsguts, wie er sich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielen lässt.

Dabei handelt es sich um einen Wert, der sich nicht durch persönliche Präferenzen, sondern durch Angebot und Nachfrage am Markt ergibt.

§ 9 Bewertungsgesetz (BewG) definiert den Gemeinen Wert als den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Gemeiner Wert – Aufbau und Struktur

Der Gemeine Wert wird nicht durch subjektive Einschätzungen ermittelt, sondern folgt klaren Prinzipien:

  • Marktorientierung: Der Wert basiert auf realen Marktpreisen, die für ähnliche Wirtschaftsgüter unter vergleichbaren Bedingungen erzielt werden.
  • Keine Sonderverhältnisse: Besondere persönliche Umstände, wie familiäre Beziehungen zwischen Verkäufer und Käufer, dürfen den Gemeinen Wert nicht beeinflussen.
  • Objektive Bewertung: Die Ermittlung erfolgt in der Regel auf Basis von Vergleichswerten, Schätzungen oder Sachverständigengutachten.

Diese Struktur sorgt dafür, dass der Gemeine Wert eine objektive Bewertungsgrundlage darstellt, die in vielen steuerlichen Kontexten herangezogen wird.

Vorteile und Nachteile von Gemeinem Wert

Bei der Bewertung von Wirtschaftsgütern ergeben sich durch den Gemeinen Wert sowohl Vorteile als auch Nachteile.

Vorteile von Gemeinem Wert

  • Objektivität: Der Gemeine Wert bietet eine neutrale Bewertungsgrundlage, die sich an den tatsächlichen Marktbedingungen orientiert.
  • Transparenz: Durch klare Definitionen und die Marktbezogenheit ist die Bewertung für alle Beteiligten nachvollziehbar.
  • Breite Anwendbarkeit: Der Gemeine Wert wird in verschiedenen steuerlichen und rechtlichen Kontexten genutzt, z. B. bei Schenkungen, Erbschaften und Unternehmensbewertungen.

Nachteile von Gemeinem Wert

  • Schwierige Ermittlung: In der Praxis kann es komplex sein, geeignete Vergleichswerte oder Marktpreise zu finden, insbesondere bei einzigartigen Wirtschaftsgütern.
  • Marktschwankungen: Der Gemeine Wert ist abhängig von aktuellen Marktbedingungen und kann daher stark variieren.
  • Kostenaufwand: Für die Ermittlung des Gemeinen Wertes können Kosten durch Gutachter oder andere Experten entstehen.

Gemeiner Wert – Beispiel für Gemeinen Wert

Ein klassisches Beispiel für den Gemeinen Wert ist die Bewertung eines Grundstücks. Wird ein Grundstück im Rahmen einer Erbschaft übertragen, muss sein Gemeiner Wert ermittelt werden. Dieser ergibt sich aus den Preisen vergleichbarer Grundstücke in der gleichen Region, die unter ähnlichen Bedingungen verkauft wurden.

Gemeiner Wert – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Gemeinen Wert sollte man sich folgende Punkte merken:

  • Die Bewertung kann aufgrund fehlender Vergleichswerte oder Expertenkosten aufwendig sein.
  • Der Gemeine Wert basiert auf realen Marktpreisen und ist objektiv.
  • Er findet in verschiedenen steuerlichen und rechtlichen Kontexten Verwendung.

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