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Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung entschädigt Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen.

Elementarschäden infolge Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen sind zusätzlich zu versichern.

Wurde die Immobilie über ein Bankdarlehen finanziert, ist der Eigentümer als Darlehensnehmer sogar verpflichtet, eine Gebäudeversicherung zu unterhalten.

Sollte der Eigentümer die Versicherungsprämie nicht zahlen, informiert die Versicherung unverzüglich die Bank.

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Steuerlexikon