Freistellungsauftrag
Kapitalanleger können durch den Freistellungsauftrag ihre Bank anweisen, ihnen die aus ihren Anlagen zustehenden Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) bis zu einer gewissen Höhe unversteuert gutzuschreiben.
Freistellungsaufträge können auch an mehrere Banken ergehen, die diesbezüglichen Formulare sind am Bankschalter erhältlich.
Die gesamte Summe aller erteilten Freistellungsaufträge darf dabei die Höhe des Sparfreibetrages einschließlich Werbungskosten nicht überschreiten.