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Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ist ein betriebswirtschaftliches Verfahren zur Unternehmensbewertung, das sich an den zukünftigen Erfolgen des Unternehmens orientiert.

Der Wert eines Unternehmens, Teilbetriebes oder einer Beteiligung wird als Summe aller zukünftigen abgezinsten Cash Flow berechnet. Die Unterschiede der einzelnen Verfahren liegen insbesondere in der Definition des Cash Flow und der Berücksichtigung von Risikofaktoren.

Bei der Kaufpreisermittlung von Immobilien zur Kapitalanlage wird häufig auf das Ertragswertverfahren zurückgegriffen. Die Mieteinnahmen der kommenden 20 Jahre werden mit den geschätzten Renovierungs- und Instandhaltungskosten verrechnet und auf den heutigen Tag abgezinst. Der sich so ergebende Barwert stellt die Basis für die Kaufpreisermittlung dar.

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Steuerlexikon