Erfüllungsort
Der Erfüllungsort ist der Platz, an dem ein Schuldner die Leistung zu erbringen und der Gläubiger sie anzunehmen hat. Jeder Ort kann dafür zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart werden. Wird keine Vereinbarung getroffen und ergibt sich ein Erfüllungsort nicht aus den Umständen, gilt als gesetzlicher Erfüllungsort der Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Schuldners bei Vertragsabschluss.
Die Bedeutung des Erfüllungsortes liegt darin, dass er der Ort des Gerichtsstandes ist. Geld hat der Schuldner auf seine Gefahr und Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln. Gem. AGB der Banken sind die Geschäftsräume einer Bank Erfüllungsort für alle Rechtsbeziehungen zwischen Bank und Kunde.