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Erfolgskonsolidierung

Innerhalb der Rechnungslegung im Konzern kommt der Konsolidierung (Aufrechnung) des Erfolges neben der Kapital- und Schuldenkonsolidierung besondere Bedeutung zu, da aus den einzelnen Bilanzen der verschiedenen Konzernunternehmen die Ertragslage des gesamten Konzerns nicht ohne weiteres erkennbar ist.

Realisiert ist ein Konzerngewinn erst dann, wenn er eine Folge eines Umsatzes mit außerhalb des Konzerns stehenden Wirtschaftseinheiten ist.

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Steuerlexikon