Erbschaft- und Schenkungsteuer
Vermögen, das einer Person im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung zufließt, wird durch die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer belastet. Beide Steuerarten unterliegen dabei gleichen Regelungen und Tarifen, um zu verhindern, dass Vermögenswerte schon zu Lebzeiten unversteuert übertragen werden.
Die Erbschaft- oder Schenkungsteuer muss von dem Erben bzw. dem Beschenkten getragen werden. Ihre Höhe richtet sich nach dem Wert des Erbes bzw. der Schenkung sowie dem Grad der Verwandtschaft, der zwischen dem Erblasser und dem Erben bzw. Beschenkten besteht.
Dabei hat der Gesetzgeber drei Steuerklassen geschaffen, die den verschiedenen Graden der Familienzugehörigkeit Rechnung tragen (Steuerklasse I für Ehegatten und Kinder, Steuerklasse II für Geschwister, Nichten und Neffen, Steuerklasse III für Personen, die in keinem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser bzw. Schenker stehen).
Diesen drei Steuerklassen werden unterschiedlich hohe Freibeträge zugestanden, die bei einer Erbschaft oder Schenkung unversteuert bleiben. Ferner sind auch die Erbschaft- und Schenkungsteuersätze nicht nur nach dem Wert der Vermögensübertragung, sondern auch nach den Steuerklassen, also nach dem Verwandtschaftsgrad, gestaffelt.
Bei der Bewertung von vererbten bzw. verschenkten Häusern, Eigentumswohnungen oder Grundstücken legen die Finanzämter den Ertragswert zu Grunde. Bei der Übertragung von Betriebsvermögen gelten besondere Regelungen insbesondere auch zur Steuerstundung, die eine Fortführung des Betriebes ermöglichen sollen. Die Erträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer fließen den Bundesländern zu.
Erbschaft- und Schenkungsteuer - Definition & Erklärung - Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Erbschaft- und Schenkungsteuer sind folgende Aspekte in Erinnerung zu behalten:
- Die Erbschaft- oder Schenkungsteuer muss von dem Erben bzw. dem Beschenkten getragen werden.
- Die Erbschaft- und Schenkungsteuersätze sind nicht nur nach dem Wert der Vermögensübertragung, sondern auch nach den Steuerklassen, also nach dem Verwandtschaftsgrad, gestaffelt.
- Die Erträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer fließen den Bundesländern zu.