Einzugsermächtigung
Die Einzugsermächtigung ist eine Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zum Begleichen von Geldforderungen, z.B. Rechnungen. Dabei erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger eine schriftliche Vollmacht, die entsprechende Forderung von seinem Konto abzubuchen, z.B. Versicherungsprämien oder Rundfunkgebühren.
Die Einzugsermächtigung zählt wie der Abbuchungsauftrag zu den Lastschriftverfahren. Anders als beim Abbuchungsauftrag hat der Zahlungspflichtige bei der Einzugsermächtigung jedoch ein Widerrufsrecht, das heißt er kann die Abbuchung innerhalb einer Frist von sechs Wochen rückgängig machen.