Einheitliche Leitung
Die Einheitliche Leistung ist die Beziehung zwischen zwei rechtlich selbstständigen Unternehmen, bei der ein Unternehmen faktisch die Leitung des anderen Unternehmens innehat.
Probleme bestehen bei der praktischen Feststellung. Anhaltspunkte sind die Bestimmung der Schwerpunkte der unternehmerischen Tätigkeiten, d. h. der Geschäftspolitik des betreffenden Unternehmens und der Bestimmung grundsätzlicher Fragen der Geschäftsführung durch das leitende Unternehmen.
Einzelinteressen müssen dem übergeordneten Interesse untergeordnet werden. Neben dem Control-Verhältnis Ansatzpunkt der Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses (§ 290 Abs. 1 HBG).