🏠 » Lexikon » Eingetragener Kaufmann

Eingetragener Kaufmann

Der e. K. (Eingetragener Kaufmann) ist eine Möglichkeit ein Einzelunternehmen zu führen – als im Handelsregister eingetragener Kaufmann oder als Kleingewerbetreibender.

Der Unterscheid ist im Gesetz nicht eindeutig definiert, jedoch gibt es einige Merkmale, die die Abgrenzung möglich machen und im Folgenden näher erläutert werden sollen.

Einzelunternehmer als Kleingewerbetreibender

Der Einzelunternehmer als Kleingewerbetreibender hat es in vieler Hinsicht einfacher als der eingetragene Kaufmann. Er tritt im Geschäfts- und Rechtsverkehr lediglich mit seinem bürgerlichen Namen, welcher mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen enthalten muss, auf, d.h. er benötigt keinen Firmennamen.

Neben steuerlichen Vorteilen ist er auch nicht zur Buchhaltung verpflichtet, wie es der eingetragene Kaufmann ist, sondern kann seinen Gewinn durch einfache Einnahmenüberschussrechnung feststellen. Ein Kleingewerbe betreiben können ausschließlich eine natürliche Person oder eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). Der Kleingewerbetreibende wird also als Unternehmer angesehen, nicht jedoch als Kaufmann.

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Einzelunternehmer in Form des Kleingewerbetreibenden weniger Bürokratie unterworfen ist und somit weniger Aufwand betreiben muss.

Einzelunternehmer als Eingetragener Kaufmann

Lässt sich ein Einzelunternehmer mit seinem Gewerbe ins Handelsregister eintragen, gilt er ab dann als eingetragener Kaufmann (e. K.). Für ihn als Einzelunternehmer zieht dieser Schritt einige wichtige Folgen nach sich.

Als Kaufmann ist der Gewerbetreibende gesetzlich zur Firmenführung verpflichtet, muss also einen Firmennamen führen, der zusammen mit anderen Mindestpflichtangaben, auf Briefbögen, in E-Mails etc. angegeben werden muss.

[sam id="13" codes="true"]Die wichtigste Pflicht stellt wohl die der Rechnungslegung dar. Dies bedeutet, dass der eingetragene Kaufmann Buch führen muss. Durch diese Selbstkontrolle des Kaufmanns sollen dessen Geschäfte nachvollziehbar dokumentiert und auch die Gläubiger geschützt werden.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Eingetragener Kaufmann
befindet sich in der Kategorie:
Steuerlexikon