Bilanzrechtsreformen
Bilanzrechtsreformen gestalten die bisher geltenden Bilanzrechtsregelungen grundlegend um.
Meistens sind eine notwendige Anpassung an internationale Standards oder eine Umsetzung von EU-Richtlinien der ausschlaggebende Grund für die Herbeiführung einer Bilanzrechtsreform.
BiRiLiG - Bilanzrichtlinien-Gesetz
Das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19. Dezember 1985 war eine der ersten Reformen für die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Die Notwendigkeit ergab sich aus der zwingenden Umsetzung von drei Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft (heute: Europäische Union - EU).
Wesentliche inhaltliche Schwerpunkte bildeten Änderungen des Jahresabschlusses (Einzelabschlusses), des Konzernabschlusses und der Prüferqualifikationen.
Diese Änderungen erfolgten vor allem in dem in das Handelsgesetzbuch (HGB) eingefügten Dritten Buch ("Handelsbücher", §§ 238 bis 339).
BilMoG - Modernisierung des Bilanzrechts
Eine der umfassendsten Bilanzrechtsreformen des HGB bewirkte das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG).
Es ist am 25. Mai 2009 in Kraft getreten. Das BilMoG ist ein sogenanntes Artikelgesetz. Ein Artikelgesetz (auch Mantelgesetz genannt) ist ein Gesetz, welches mehrere Gesetze oder verschiedene Inhalte in sich vereint.
Schwerpunkt des BilMoG waren die Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften im HGB.
Den Kern der Änderungen stellen die Deregulierung und Kostensenkung in der Abschlusserstellung kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie nicht kapitalmarktorientierter Konzerne dar.
Zudem sollte der HGB-Jahresabschluss durch Anpassungen an internationale Rechnungslegungsstandards an Aussagekraft gewinnen.
BilRUG - Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Eine weitere große Bilanzrechtsreform war das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), welches am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist.
Es diente der Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie in nationales Recht und führte zu Anpassungen im Publizitätsgesetz (PublG), Aktiengesetz (AktG) oder im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Zusätzlich führte es zu Änderungen im HGB und dem Einführungsgesetz zum HGB (EGHGB).