🏠 » Lexikon » B » BeurkundungBeurkundung Grundstückskaufverträge sind bei einem Notar beurkundungspflichtig.Zweck der notariellen Beurkundung ist, Verkäufer und Käufer vor übereilten Entscheidungen zu schützen. Artikel, die Dir auch gefallen könnten:Asset DealBFH-Entscheidungen (Januar bis Februar 2018)Vereinsgründung leicht gemacht VORHERIGER ARTIKELBetriebskosten NÄCHSTER ARTIKELDrei-Objekte Grenze