Besteuerungsverfahren
Den Vorgang der Ermittlung, Festsetzung und Erhebung von Steuern bezeichnet man als Besteuerungsverfahren. Dabei richtet sich das Verfahren nach der Abgabenordnung und den Einzelsteuergesetzen.
Beteiligte des Verfahrens sind der Steuergläubiger, Steuerschuldner und der Steuerzahler. Zudem sind die Angehörigen der steuerberatenden Berufe (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte) gemäß § 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt.
Die drei Stufen des Besteuerungsverfahrens nach AO
Ermittlungsverfahren
Ermittlungsverfahren: Die Steuerpflichtigen reichen Erklärungen und Anmeldungen bei ihren örtlich zuständigen Finanzämtern ein. Dort prüfen die Finanzbeamten die Besteuerungsgrundlagen (Sachverhalt und Tatbestände).
Festsetzungsverfahren
Festsetzungsverfahren: Daraufhin wird dann die Steuer festgesetzt und ein Steuerbescheid an den Steuerpflichtigen versandt.
Die Steuerpflichtigen entscheiden dann, ob sie die Steuer entrichten oder gegen den Steuerbescheid mithilfe des Einspruchsverfahrens (Rechtsbehelfsverfahren) gegen die Entscheidung vorgehen möchten. In einem solchen Fall findet eine erneute Prüfung der Steuererklärung und Steueranmeldung statt.
Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren
Wird kein Einspruchsverfahren eingeleitet kommt es zum Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren bei welchem die erhobene Steuer beim Steuerpflichtigen eingezogen wird.
Nach § 90 Abgabenordnung sind die Beteiligten zur Mitwirkung verpflichtet. Die Steuerpflichtigen müssen die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen legen.
Hingegen hat das zuständige Finanzamt eine Amtsermittlungspflicht gemäß § 88 Abgabenordnung.
Besteuerungsverfahren – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Die folgende Grafik liefert einen guten Überblick über das dreistufige Besteuerungsverfahren nach der Abgabenordnung: