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Asset Deal

Ein Asset Deal ist ein Unternehmenskauf zu einem Stichtag. Der Käufer übernimmt den Betrieb jedoch nicht als Einheit, sondern kauft gezielt einzelne betriebliche Vermögenswerte.

Durch die individuellen Einzelübertragungen ist ein Asset Deal eine komplexe rechtliche sowie steuerliche Angelegenheit.

Die Alternative zum Asset Deal ist der Share Deal, bei dem Gesellschaftsanteile und somit die gesamten Rechte an einer Firma durch einen Vertrag erworben werden.

Ausgewählte Vermögenswerte eines Unternehmens werden gekauft

Ein Asset Deal kann für den Käufer wirtschaftlich vorteilhaft sein. Dies ist der Fall, wenn der Kaufpreis unter dem Marktwert des Firmenvermögens liegt. Im steuerlichen und zivilrechtlichen Sinne handelt es sich um den Kauf von Sachen und Rechten.

Zum Unternehmensvermögen gehören materielles Betriebsvermögen, aber auch immaterielle Vermögenswerte. Deshalb ist unter dem englischen Begriff Asset eher eine Art Vermögensvorteil zu verstehen. Der Verkehrswert von Maschinen, Fuhrpark und Lagerbeständen ist einfach festzustellen. Schwieriger ermitteln sich die Werte der immateriellen Vermögensposten: Dies sind beispielsweise Marken, Patente oder Rechte. Bei der Übernahme von Firmengrundstücken mit Miet- oder Pachtverträgen tritt der Käufer kraft Gesetzes als Vermieter oder Verpächter in die Verträge ein.

Einzelübertragungen bedeuten für die beteiligten Anwaltskanzleien ein umfangreiches Vertragspaket, an dem mehrere Fachanwälte und ein Notar beteiligt sind.

Die Sorgfaltspflicht obliegt dem Käufer beim Asset Deal

Der Unternehmenskäufer - nicht der Verkäufer - ist für die Due Diligence, eine sorgfältige Prüfung und Abwägung aller Risiken, verantwortlich. Für die Übertragung der einzelnen Wirtschaftsgüter muss ein Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer vorliegen, in dem die Assets detailliert gelistet und eindeutig bestimmt sind. Besonders immaterielle Werte brauchen eine rechtssichere Definition.

Beim Asset Deal können auch sämtliche Vermögensgegenstände und die laufende Betriebstätigkeit übernommen werden. In diesem Fall wird die Firma als Hülle zurückgelassen. Die Aufteilung nachträglicher Steuerpflichten oder -erstattungen ist vertraglich zu regeln. Ausgenommen vom Asset Deal sind stets private Assets der Gesellschafter, auch wenn diese im Betrieb sowie für die Betriebstätigkeit genutzt werden.

Beispiel für eine Firmenübernahme durch einen Asset Deal

Angenommen, der Wert für die Wirtschaftsgüter sowie dem Kundenstamm eines Betriebs beträgt 200.000 Euro. Dann muss der Käufer diesen Betrag für den Erwerb des Unternehmens zahlen. Der Käufer kann auf die Übernahme von Kundenforderungen von beispielsweise 20.000 Euro verzichten und das Ausfallrisiko für diese beim Verkäufer lassen.

[sam id="13" codes="true"]Das insolvente deutsche Solarunternehmen Q-Cells wurde im Jahr 2012 durch einen Asset Deal von der Hanwha Gruppe übernommen.

Der Photovoltaik-Konzern aus Südkorea kaufte ausgewählte Vermögenswerte, unter anderem den Produktnamen Q-Cells, für insgesamt 40 Millionen Euro.

Durch diesen Deal, dem die Q-Cells-Gläubiger mehrheitlich zustimmten, konnte Hanwha zum drittgrößten Solarzellenhersteller der Welt aufsteigen. Seitdem existiert Q-Cells nur noch als Hülle.

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