
Im Januar und Februar 2018 gab es wieder interessante und wichtige BFH-Entscheidungen, die besonders lesenswert sind...
Januar 2018
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 16.1.2018, VI R 41/16
Zusammenfassung: Es liegt keine offenbare Unrichtigkeit im Sinne von § 129 AO vor, wenn es zu einer Abweichung zwischen der vom Arbeitgeber elektronisch erklärten Arbeitslohnbescheinigung und der Papiererklärung des Arbeitnehmers kommt. Bei Unstimmigkeiten zwischen beiden eingereichten Lohnbescheinigungen hat der zuständige Sachbearbeiter zu ermitteln, welches die richtigen Daten sind.
Februar 2018
BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 23.2.2018, X B 65/17
Zusammenfassung: Grundsätzlich können unter die nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO aufzubewahrenden Organisationsunterlagen zur Kassenprogrammierung gemäß § 147 Abs. 2 AO auch Datenträgern fallen.
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 6.2.2018, IX R 33/17
Zusammenfassung: Keine entgeltliche Veräußerung im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG stellt die Einlösung einer Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibung dar.