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Begünstigender Verwaltungsakt

Ein begünstigender Verwaltungsakt ist ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (§ 130 Abs. 2 AO).

Beispiele für einen begünstigenden Verwaltungsakt ist eine gewährte Fristverlängerung, eine Stundung oder ein Erlass.

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Steuerlexikon