Begünstigender Verwaltungsakt
Ein begünstigender Verwaltungsakt ist ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (§ 130 Abs. 2 AO).
Beispiele für einen begünstigenden Verwaltungsakt ist eine gewährte Fristverlängerung, eine Stundung oder ein Erlass.