Zuschreibung
Als Zuschreibungen werden Wertsteigerungen von Vermögensgegenständen behandelt, die dadurch entstehen, dass die Gründe für eine früher getätigte Abschreibung (Wertminderung) entfallen sind.
Es handelt sich bei Zuschreibungen somit um das Rückgängigmachen von Abschreibungen.