Gesamtkostenverfahren
Das Gesamtkostenverfahren (GKV ist ein mögliches Verfahren zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HBG.
Beim Gesamtkostenverfahren gehen die gesamten Aufwendungen, die in der Periode anfallen, in die Betriebsergebnisberechnung mit ein, ohne Rücksicht, ob die hergestellten Produkte auch verkauft wurden.
Ein Abgleich mit den entsprechenden Umsätzen wird damit erreicht, indem die Lagerzugänge als Bestandsmehrung wie zusätzliche Umsätze behandelt werden. Lagerabgänge werden als Bestandsminderungen wie Umsatzminderungen verbucht.
Das zweite nach HGB zugelassene Verfahren ist das Umsatzkostenverfahren.