🏠 » Lexikon » L » LastenwechselLastenwechsel Bezahlt der Käufer bei Fälligkeit den Kaufpreis, geht der Besitz an der Immobilie auf ihn über (Lastenwechsel). Besitzübergang bedeutet den Übergang von Nutzen und Lasten. Artikel, die Dir auch gefallen könnten:WarmmieteBetriebskostenZehn-Jahres-Frist VORHERIGER ARTIKELKaltmiete NÄCHSTER ARTIKELModernisierungen