Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer regelt die Besteuerung der Einkünfte aus dem Kapitalvermögen. Sie ist seit dem 1. Januar 2009 durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UntStRefG 2008) gesetzlich neu geregelt.
Bei der Abgeltungsteuer handelt es sich um eine Quellensteuer. Sie umfasst insbesondere Kapitalerträge von Privatpersonen. Darunter fallen zum Beispiel Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen, Dividendenzahlungen, Zinsen oder Erträge aus Investmentfonds und Zertifikaten.
Der § 20 Einkommensteuergesetz (EStG) regelt, welche Einkünfte dem Kapitalvermögen angehören.
Was genau ist die Abgeltungsteuer?
Begriffsbestimmung
Kapitalerträge aus dem Privatvermögen werden mit einem gesonderten Abzug besteuert. Diesen gesonderten Abzug bezeichnet man als Abgeltungsteuer. Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, dies bedeutet, dass die Steuer zum Zeitpunkt ihres Entstehens erhoben wird. Die Steuerpflicht ist somit bereits abgegolten, wenn der Steuerpflichtige seine Einkommensteuer einreicht.
Höhe der Abgeltungsteuer
Gemäß § 32d I EStG beträgt der Steuersatz 25 % für alle Kapitalerträge. Hinzu kommen noch 5,5 % für den Solidaritätszuschlag und eventuell noch die Kirchensteuer.
Rechtsgrundlage
Bei der Abgeltungsteuer handelt es sich nicht um eine eigene Steuer. Sie stellt vielmehr eine besondere Erhebungsform (wie zum Beispiel auch die Lohnsteuer) der Einkommensteuer dar.
Gesetzlich geregelt ist die Erhebung und die mit ihr verbundene Abgeltungswirkung in den §§ 43 ff. EStG.
Nach § 44 I EStG ist Schuldner der Kapitalertragsteuer der Gläubiger der Kapitalerträge. Einbehalten wird die Abgeltungsteuer daher insbesondere von Kreditinstituten oder ausschüttenden Kapitalgesellschaften. Diese führen sie dann an das zuständige Finanzamt ab.
Entwicklung der Abgeltungsteuer
Vor dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 mussten Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Der Steuertarif unterlag dem persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen.
Abgeltungsteuer - Definition & Erklärung - Zusammenfassung
Folgende Punkte sollte man bei der Abgeltungssteuer immer bedenken:
- Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
- Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer
- Einführung mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008
- Steuersatz beträgt 25 %