Wonach unterteilt man Steuern?
Steuern kann man nach unterschiedlichen Kriterien unterteilen.
Man kann Steuern danach unterteilen, wie sie entrichtet werden. So gibt es die direkten und die indirekten Steuern.
Die direkten Steuern werden direkt von dem Steuerpflichtigen erhoben und belasten diesen somit direkt. Steuerträger und Steuerschuldner sind identisch. Indirekte Steuern werden nicht von demjenigen erhoben, der sie auch zu tragen hat. Damit sind der Steuerschuldner und der Steuerträger personenverschieden. Ein Beispiel für eine direkte Steuer ist die Einkommensteuer und für die indirekte Steuer ist die Umsatzsteuer.
Steuern können aber auch danach unterschieden werden, wer die Einnahmen erhält. Dies sind dann die sogenannten Ertragsteuern. Demnach gibt es Bundes-, Länder- und Gemeindesteuern.
Schließlich können Steuern auch danach kategorisiert werden, worauf der Staat sie erhebt. Man unterscheidet in diesem Zusammenhang die Besitz- ,Verkehr- und Verbrauchsteuern.
Die Besitzsteuern werden auf Einkommen und Vermögen verlangt. Beispiele für Besitzsteuern sind unter anderem die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer.
Bei den Verkehrsteuern geht es um die Besteuerung im Rechts- und Wirtschaftsverkehr. Zu den Verkehrsteuern zählen unter anderem die Umsatzsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer, die Versicherungsteuer oder die Feuerschutzsteuer.
Die Verbrauchsteuern beziehen sich auf den Verbrauch einer bestimmten Ware.
Die Kaffee-, Tabak- oder Alkopopsteuer zählen zu den Verbrauchsteuern.