Gewinnverwendung
Bei der AG beschließt die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns, wobei sie an den festgestellten Jahresabschluss gebunden ist.
Dabei sind steuerbar: Dividendenbetrag, Erhöhung der Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag und zusätzlicher Aufwand aufgrund des HV-Beschlusses.