🏠 » Lexikon » Gewinnverteilung

Gewinnverteilung

Der Modus zur Aufteilung des erzielten Gewinns auf Gesellschafter bzw. Anteilseigner einer Unternehmung. Bei Kapitalgesellschaften stellen hierzu die Kapitalanteile die Grundlage dar.

Der Gesetzgeber hat zur Gewinnverteilung in bestimmten Fällen konkrete Vorschriften erlassen (z. B. bei OHG und KG), die aber meist gesellschaftsvertraglich abdingbar sind. Bei Personengesellschaften vertraglich regelbar. Falls nicht bestimmt, hat bei der BGB-Gesellschaft ohne Rücksicht auf Art und Größe seines Beitrages jeder Gesellschafter gleichen Anteil an Gewinn und Verlust.

Bei OHG und KG gebührt jedem Gesellschafter zunächst 4% auf den Kapitaleinsatz. Der Rest wird nach Köpfen (oHG) bzw. entsprechend der Höhe der Gesellschaftsanteile (KG) verteilt. Bei der GmbH erfolgt die Gewinnverteilung im Verhältnis der Geschäftsanteile, was aber vertraglich abänderbar ist.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Gewinnverteilung
befindet sich in der Kategorie:
Steuerlexikon