Freistellungsbescheinigung
Eine Freistellungsbescheinigung ist eine andere Bezeichnung für Nichtveranlagungsbescheinigung.
Lohn- und Gehaltsempfänger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt werden, erhalten auf Antrag vom zuständigen Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung, gegen deren Vorlage ihnen von ihrer Bank Kapitalerträge ohne Abzug von Kapitalertragsteuer (KESt) ausgezahlt werden.