Rückstellungen
Rückstellungen steten in der Bilanz für Verbindlichkeiten eines Unternehmens, die im laufenden Geschäftsjahr entstanden, aber erst später zu erfüllen sind, wobei Höhe und Fälligkeit der Einlösung ungewiss sind.
Um dennoch eine periodengerechte Zuordnung und erfolgswirksame Verrechnung zu gewährleisten, werden Rückstellungen schon in der aktueller Jahresbilanz als Fremdkapital auf der Passivseite ausgewiesen.
Beispiele für Rückstellungen sind Pensionsrückstelüngen für künftig zu zahlende Betriebsienten, Rückstellungen für mögliche Verluste aus schwebenden Geschäften und Steuerrückstellungen.