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Privatrecht

Privatrecht (auch Zivilrecht) regelt im Unterschied zum öffentlichen Recht die rechtlichen Beziehung gleichgestellter Rechtssubjekte (z. B. von Bürgern oder privatrechtlichen Gesellschaften) unter-einander.

Die wichtigsten Gesetze des Privatrechts sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB).

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Steuerlexikon