Passivgeschäft
Als Passivgeschäft werden diejenigen Geschäfte einer Bank bezeichnet, über die sie die finanziellen Mittel zur Durchführung des Aktivgeschäfts besorgt.
Zu den Passivgeschäften zählen u. a. die Spar-, Termin- und Sichteinlagen der Bankkunden sowie die Kreditaufnahme durch die Bank.
Passivgeschäfte werden als Verbindlichkeiten gegenüber Dritten auf der Passivseite der Bank-Bilanz verbucht