Nachschusspflicht
Eine Nachschusspflicht ist die Verpflichtung der Gesellschafter eines Unternehmens, in Verlustjahren über ihre Beteiligungen hinaus Nachzahlungen zu leisten. Die Nachschusspflicht kann bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Gesellschaftsvertrag in begrenzter oder unbegrenzter Höhe festgelegt werden. Eigentümer von Genossenschaftsanteilen können von der Nachschusspflicht befreit werden.